Bei der Wahl zur Bürgermeisterin, bzw. zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wachenheim gab es folgende sehr interessante Anekdote.

Ein Ehepaar fragte nach erfolgter Wahl nach der Wahlleitung. Im Gespräch mit dieser beklagte sich die Ehefrau, dass hinter dem Namen der Kandidatin, die von der SPD nominiert wurde, in den Klammern hinter deren Namen auf dem Wahlzettel die Parteizugehörigkeit eben dieser mit SPD angegeben sei. Und es sei bekannt, dass die Kandidatin parteilos sei, also keiner Partei angehöre!

Sie empfinde das als nicht richtig, da den Wählern etwas visualisiert würde, was so nicht stimmt und so die Wahl mit falschen Angaben beeinflusst werde.

Die Wahlleitung setzte sich mit den entsprechenden Stellen in Verbindung und erhielt auch prompt Auskunft. Diese besagte, da Frau Stegmann von der SPD nominiert worden sei, ist die Angabe der Partei in den Klammern folgerichtig. Zudem sei alles durch die entsprechenden Ausschüsse gegangen und genehmigt worden. Die Richtigkeit der Angaben sei somit bestätigt.

Hätte Frau Stegmann nicht die Nominierung durch eine Partei erfahren, sondern hätte sich über eine Unterschriftenliste qualifiziert und sich unabhängig von einer Partei um das Amt beworben, würde in den Klammern ‚Parteilos‘ stehen.